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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 2 A 45/95   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 2 A 45/95 (https://dejure.org/1997,11935)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.02.1997 - 2 A 45/95 (https://dejure.org/1997,11935)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 2 A 45/95 (https://dejure.org/1997,11935)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 2 A 45/95
    Es kommt hinzu, daß die wesentliche Frage nach dem für den Sprachgebrauch entscheidenden Zeitpunkt, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beim Eintritt der Selbständigkeit liegt, vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64, im Übernahmeantrag gar nicht gestellt worden war.
  • VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 6897/16

    Rücknahme der Einbeziehung des Enkels eines Spätaussiedlers in den

    Im Rahmen der Prüfung des § 48 Abs. 3 VwVfG ist ein Ermittlungsfehler der Behörde jedoch nur einer von mehreren Gesichtspunkten , der in die Abwägungsentscheidung einbezogen werden, aber nicht zwingend zu einem Überwiegen des Vertrauensschutzes führen muss, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.05.1999 - 2 B 153/99 - ; Beschluss vom 21.02.1997 - 2 A 45/95 - für die Rücknahme von Aufnahmebescheiden.
  • VG Köln, 03.05.2016 - 7 L 887/16

    Rücknahme des Einziehungsbescheids hinsichtlich Fehlens des dauerhaften

    Darin klingt an, dass anders als in Fällen, in denen der Betroffene, auf die behördlich veranlasste rechtswidrige Aufnahme vertrauend, seine bisherige Existenz im Herkunftsgebiet aufgegeben hat vgl. dazu VG Köln, Urteil vom 03.05.1995 - 9 K 5082/93 - OVG NRW, Urteil vom 21.02.1995 - 2 A 45/95 -, im vorliegenden Fall noch keine Dispositionen im Vertrauen auf den Einbeziehungsbescheid getätigt werden konnten und deshalb kein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Einbeziehungsbescheides erkennbar ist, das gegenüber dem öffentliche Interesse an dessen Beseitigung ins Gewicht fällt.
  • VG Köln, 22.03.2016 - 7 K 5470/15
    Unterlässt das Bundesverwaltungsamt vor einer Aufnahmeentscheidung die gebotene Sachaufklärung, darf es das sich daraus ergebende Risiko nicht ohne weitere Erwägungen auf den Antragsteller abwälzen; dem Umstand ist bei der Ausübung des Rücknahmeermessens Rechnung zu tragen, vgl. VG Köln, Urteil vom 03.05.1995 - 9 K 5082/93 - vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 21.02.1995 - 2 A 45/95 - ähnliche Überlegungen BVerwG, Urteil vom 06.06.1991 - 3 C 46/86 -.
  • VG Köln, 18.04.2002 - 13 K 4812/98

    Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer erteilten Aufnahmebescheids wegen

    Hierzu gehört unter anderem, dass - wie allgemein anerkannt ist - die Behörde alle Ergebnisse ihrer Sachverhaltsermittlungen und alle sonst einschlägigen wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 1997, - 2 A 45/95 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2001 - 2 A 2459/00
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 1997 - 2 A 45/95 -.
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